Der erste Kontakt nach einem Unfall sollte nicht die
Versicherung und auch nicht die Autowerkstatt sein, sondern ein im
Verkehrsrecht erfahrener Rechtsanwalt. Nur so ist Ihre nachhaltige
Interessenvertretung als Geschädigter gewährleistet. Zumal in vielen Fällen die
Haftungsfrage nicht eindeutig ist oder sich die gegnerische Versicherung sich
auf diesen Standpunkt stellt.
Der Geschädigte ist hier allein kaum in der Lage, seine
Chancen richtig einzuschätzen, und gibt oft nach, obwohl seine Ansprüche
durchsetzbar gewesen wären. Es ist bekannt, dass die Geschädigten, die sich der
Hilfe eines Anwalts bedienen, in der Regel mehr Entschädigung von der
gegnerischen Versicherung erhalten, als ohne anwaltlichen Beistand.
Die Kosten hierfür hat grundsätzlich die Versicherung des Schädigers zu
übernehmen. Das sogenannte Schadensmanagement der Versicherer verfolgt das
Ziel, die Kosten der Unfallregulierung zu senken. Dies führt häufig aber zu
einer Beschneidung der Rechte des Geschädigten.