Neues Vergabegesetz in Thüringen !
Die Thüringer Landesregierung hat am 01.06.2010 den Entwurf für ein Landesvergabegesetz vorgelegt. Durch dieses Gesetz soll die Vergabe von Bau- und Dienstleistungsaufträgen im unterschwelligen Bereich ab einem Auftragswert in Höhe von € 50.000,00 bzw. € 20.000,00 geregelt werden.
Der Gesetzentwurf enthält Regelungen zur Tariftreue, daneben sollen bei der Auftragsvergabe verstärkt soziale und ökologische Kriterien - im Unterschwellenbereich - berücksichtigt werden.
Darüber hinaus ist auch ein Rechtsschutz für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich vorgesehen, hier die Überprüfung der Vergabe durch die Verwaltungsgerichte ab Auftragswerten in Höhe von € 150.000,00 bei Bauleistungen und ab € 50.000,00 bei Liefer- und Dienstleistungen (netto). Das Gesetz soll nach der Planung am 01.01.2011 in Kraft treten. Dies würde eine erhebliche Veränderung für die Vergaben im Unterschwellenbereich herbeiführen, insbesondere hier den Bietern einen möglicherweise langwierigen Rechtsschutz ermöglichen.
Geltung der VOB/A 2009, der VOL/A 2009 und der VOF 2009 oberhalb der Schwellenwerte
Mit Wirkung vom 11.06.2010 gelten im Bereich oberhalb der Schwellenwerte nunmehr die VOB/A 2009, die VOL/A 2009 und die VOF 2009. Diese Aktualisierung ist im Rahmen der Änderung der VgV durch die Verordnung zur Anpassung der VgV und der SektVO vom 07.06.2010 mit Wirkung zum 11.06.2010 erfolgt und gilt oberhalb der Schwellenwerte.
Geltung der VOB/A 2009 und der VOL/A 2009 unterhalb der Schwellenwerte
Mit Inkrafttreten der Neubekanntmachung der Thüringer Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürStAnz Nr. 28/2010, S. 919) am 11.06.2010 sind nunmehr auch unterhalb der EU-Schwellenwerte die Neufassungen der VOB/A und der VOL/A anzuwenden. Die Neufassungen sind bei Vergabeverfahren, die nach Inkrafttreten dieser Neubekanntmachung am 11.06.2010 beginnen, vom öffentlichen Auftraggeber zugrunde zu legen. Die Neubekanntmachung der Thüringer Vergaberichtlinie sieht nunmehr zum Nachweis der Eignung der Bieter auch die Aufnahme in eine Präqualifizierungsdatenbank (PQ-VOL) für VOL-Leistungen bzw. in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. für Bauleistungen vor. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit des Nachweises der Eignung durch Einzelnachweise und Erklärungen der Bieter/Bewerber.
Nachfolgend finden Sie die ab dem 01.01.2010 maßgeblichen Vergabetafeln für Thüringen.
Die Europäische Kommission hat durch Verordnung Nr. 1177/2009 vom 01.12.2009 die EU-Schwellenwerte zur Vergabe öffentlicher Aufträge neu festgesetzt.
Die neuen EU-Schwellenwerte sind ab dem 01.01.2010 verbindlich. Öffentliche Aufträge müssen nunmehr ab diesen geringeren Schwellenwerten EU-weit ausgeschrieben werden. In den nachfolgenden Vergabetafeln für die Vergabe von Leistungen
außerhalb des Sektorenbereichs
und
sind die aktuellen Schwellenwerte der EU berücksichtigt.
Im Sektorenbereich (Trinkwasser-, Energieversorgung, Verkehr) gilt nunmehr einheitlich die Sektorenverordnung oberhalb der aufgezeigten Schwellenwerte (€ 387.000,00 bzw. € 4.845.000,00). Hierdurch sind maßgebliche Änderungen eingetreten; so sind die Abschnitte III und IV der VOB/A und der VOL/A weggefallen. Gleichfalls richtet sich die Vergabe freiberuflicher Leistungen bei Sektorentätigkeiten nunmehr ebenfalls einheitlich nach der Sektorenverordnung. Darüber hinaus besteht im Sektorenbereich nunmehr für die Auftraggeber die freie Wahl der Vergabeart sowohl für Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen als auch für freiberufliche Leistungen.
Damit ist durch die Sektorenverordnung nunmehr für die Vergaben im Bereich der Sektoren ein einheitliches Vergabeverfahren für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge vorgegeben. Dies führt einerseits zu Erleichterungen bei Auftraggebern und Bieterunternehmen, andererseits aber auch zu einer erhöhten Vorsorge und Dokumentation bei den Auftraggebern.
Die Vergabetafeln berücksichtigen unterhalb der EU-Schwellenwerte die für Thüringen maßgeblichen Vorgaben und Empfehlungen der Thüringer Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 22.06.2006 und der Vergabe-Mittelstandrichtlinie vom 24.02.2009 in der jeweils gültigen Fassung




