Vergabetafeln und neues Vergaberecht für Thüringen

Neues Vergabegesetz in Thüringen !

Das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) ist am am 01.05.2011 in Kraft getreten und gilt bei Bauaufträgen mit einem geschätzten Auftragswert über € 50.000,00 sowie bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ab einem geschätzten Auftragswert von über € 20.000,00 (jeweils ohne Umsatzsteuer). Das Thüringer Vergabegesetz richtet sich an die staatlichen und kommunalen Auftraggeber, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Thüringen und letztlich auch an die kommunalen Unternehmen in privatrechtlicher Form.

Ein Nachprüfungsverfahren, nach Rüge eines Vergaberechtsverstoßes gegenüber der Vergabestelle, ist gemäß § 19 ThürVgG vorgesehen bei der Vergabekammer Thüringen. Dies gilt für Bauleistungen ab einem Gesamtauftragswert von € 150.000,00 und bei der Vergabe von Leistungen und Lieferungen ab einem Gesamtauftragswert von € 50.000,00.

Geltung der VOB/A 2009 und der VOL/A 2009 unterhalb der Schwellenwerte

Mit Inkrafttreten der Neubekanntmachung der Thüringer Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürStAnz Nr. 28/2010, S. 919) am 11.06.2010 sind auch unterhalb der EU-Schwellenwerte die VOB/A und die VOL/A in der Fassung 2009 anzuwenden. Diese Neufassungen sind bei Vergabeverfahren, die nach Inkrafttreten dieser Neubekanntmachung am 11.06.2010 begonnen haben, vom öffentlichen Auftraggeber anzuwenden. Zum Nachweis der Eignung der Bieter ist auch die Aufnahme in eine Präqualifizierungsdatenbank (PQ-VOL) für VOL-Leistungen bzw. in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. für Bauleistungen vorgesehen. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit des Nachweises der Eignung durch Einzelnachweise und Erklärungen der Bieter/Bewerber.

Die VOB/A 2009, die VOL/A 2009 und die VOF 2009 gelten oberhalb der Schwellenwerte

Die Aktualisierung oberhalb der Schwellenwerte ist im Rahmen der Änderung der VgV durch die Verordnung zur Anpassung der VgV und der SektVO vom 07.06.2010 mit Wirkung zum 11.06.2010 erfolgt.


Die Europäische Kommission hat zuletzt durch Verordnung Nr. 1177/2009 vom 01.12.2009 die EU-Schwellenwerte zur Vergabe öffentlicher Aufträge festgesetzt.

Diese EU-Schwellenwerte sind ab dem 01.01.2010 verbindlich. Öffentliche Aufträge müssen ab diesen Schwellenwerten EU-weit ausgeschrieben werden. In den nachfolgenden Vergabetafeln für die Vergabe von Leistungen

außerhalb des Sektorenbereichs

und

im Sektorenbereich

sind die aktuellen Schwellenwerte der EU berücksichtigt.

Im Sektorenbereich (Trinkwasser-, Energieversorgung, Verkehr) gilt nunmehr einheitlich die Sektorenverordnung oberhalb der aufgezeigten Schwellenwerte (€ 387.000,00 bzw. € 4.845.000,00). Hierdurch sind maßgebliche Änderungen eingetreten; so sind die Abschnitte III und IV der VOB/A und der VOL/A weggefallen. Gleichfalls richtet sich die Vergabe freiberuflicher Leistungen bei Sektorentätigkeiten nunmehr ebenfalls einheitlich nach der Sektorenverordnung. Darüber hinaus besteht im Sektorenbereich für die Auftraggeber die freie Wahl der Vergabeart sowohl für Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen als auch für freiberufliche Leistungen. Damit ist durch die Sektorenverordnung für die Vergaben im Bereich der Sektoren  ein einheitliches Vergabeverfahren für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge vorgegeben. Dies führt einerseits zu Erleichterungen bei Auftraggebern und Bieterunternehmen, andererseits aber auch zu einer erhöhten Vorsorge und Dokumentation bei den Auftraggebern.

Nachfolgend finden Sie die ab dem 10.01.2011 maßgeblichen Vergabetafeln für Thüringen

Die Vergabetafeln berücksichtigen unterhalb der EU-Schwellenwerte die für Thüringen nunmehr maßgebliche Neubekanntmachung der Thüringer Vergabe-Mittelstandsrichtlinie, die am 10.01.2011 in Kraft getreten ist. Spezielle Abstufungen (z.B. Verkehrswegebau) sind in den nachfolgenden Vergabetafeln  berücksichtigt.


ausserhalb

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innerhalb

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